Fördermöglichkeiten

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WEGEBAU

Was bedeutet WeGebAU?

Das Kürzel WeGebAU steht für "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen". Das Programm wurde 2006 von der Agentur für Arbeit mit dem Ziel ins Leben gerufen, einem konjunkturell bedingten Arbeitsplatzverlust von Geringqualifizierten und älteren Beschäftigten entgegenzuwirken, indem diesen Risikogruppen eine geförderte Weiterbildung ermöglicht wird. Im Rahmen des Konjunkturpaket II von 2008 wurden auch qualifizierte Mitarbeiter in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen.

Wer wird gefördert?

(1.) Gering qualifizierte Beschäftigte (Personen ohne Berufsausbildung oder Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, aber seit mindestens vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt sind und die erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können) und
(2.) ältere Beschäftigte (ab 45 Jahren), aber auch (3.) qualifizierte Beschäftigte (wenn sie die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen) gehören zum geförderten Personenkreis.

Was wird gefördert?

Zuschüsse zu Lohn- und Forbildungskosten (bis zu 100%) sind im Einzelnen möglich.

Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Für gering qualifizierte und ältere Beschäftigte gilt, dass ein Beschäftigungsverhältnis und eine Freistellung des Arbeitgebers zur Weiterbildung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes vorliegen muss. Für qualifizierte Beschäftigte gilt zudem noch, dass der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung mindestens 4 Jahre zurück liegen müssen.

Antragstellung

Einen Antrag zur Förderung können Sie jederzeit bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit stellen.

 

DE-MINIMIS

Was bedeutet De-minimis?

Hinter dem Begriff De-minimis steckt ein Förderprogramm für die Bereiche der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ist für die Umsetzung des Förderungs-Programms zuständig.

Es handelt sich bei diesem Förderprogramm um ein speziell für Speditionsunternehmen geschaffenes Projekt.

Mehr Informationen

Weitere ausführliche Informationen zum De-minimis-Programm finden Sie auf der Website des BAG.

 

BILDUNGSGUTSCHEIN

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist ein von der Agentur für Arbeit ausgestelltes Dokument, welches bestätigt, dass die Kosten der Aus- oder Weiterbildung von der Agentur für Arbeit übernommen werden. Mit den Bildungsgutscheinen sollen Arbeitssuchende und Personen, die von der Arbeitslosigkeit bedroht sind, individuell  gefördert werden.

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen können folgende Förderungen gewährt werden:

  • Lehrgangsgebühren einschl. Prüfungsgebühren
  • Fahrtkostenzuschuss/Kosten für Unterbringung
  • Kinderbetreuungskosten
  • Unterhaltskosten

Mehr Informationen

Die genauen Regelungen für eine Förderung mit Bildungsgutschein sind sehr umfangreich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.