Unsere Fördermöglichkeiten
Alle Förderungen auf einen Blick
Kostenlos zum LKW Führerschein
Der Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit ist ein wichtiges Instrument für die Förderung beruflicher Weiterbildung von Arbeitslose oder Arbeitssuchende. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, wie z.B. den LKW-Führerschein, können komplett übernommen werden, vorausgesetzt, sie sind für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB II zugelassen.
Als bundesweit zugelassener Bildungsträger ist die ACADEMY Fahrschule SGH zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt- Aktuell bieten wir mit 10 förderfähigen Weiterbildungsangeboten eine umfangreiche Auswahl für Berufskraftfahrer an.
Voraussetzung für den Antragsteller:
entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung
oder die aktive Ausübung eines Berufs für mindestens drei Jahre.
Bei einem Beratungsgespräch bei der für den Antragsteller zuständigen örtlichen Arbeitsagentur, wird individuell entschieden, ob die Förderung über einen Bildungsgutschein in Frage kommt. Unter anderem wird die Notwendigkeit einer beruflichen Weiterbildung geprüft: wird nach einer erfolgreich abgeschlossenen Maßnahme die Chancen auf eine berufliche Wiedereingliederung verbessert?
Ein ausgestellter Bildungsgutschein enthält u.a. das Bildungsziel, die erforderliche Weiterbildungsdauer, die Gültigkeitsdauer und den regionalen Geltungsbereich. Er wird dann einem geeigneten Bildungsträger, wie z.B. der ACADEMY Fahrschule SGH, vorgelegt.
Sämtliche Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von der Arbeitsagentur übernommen. Dies betrifft die Lehrgangskosten aber auch eventuell anfallende Fahrtkosten, Kosten für Verpflegung und Unterbringung, oder sogar die Kosten für die Betreuung von Kindern wenn nötig.
Interessierst Du Dich für eine berufliche Weiterbildung während Deiner Beschäftigung – bei voller Weiterzahlung Deines Gehalts?
Die Agentur für Arbeit übernimmt auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes voll oder anteilig – je nach Art der Qualifizierung und abhängig von der Unternehmensgröße – die Weiterbildungskosten und erstattet Deinem Arbeitgeber bis zu 100 % der Gehaltskosten.
Du hast keinen Berufsabschluss?
Bist Du sozialversicherungspflichtig beschäftigt, aber ohne Berufsabschluss? Oder hast Du zwar einen Abschluss, arbeitest aber seit mehr als vier Jahren in einem anderen Beruf?
Dann hast Du die Möglichkeit, einen neuen, zukunftsfähigen Berufsabschluss zu erwerben – bei voller Weiterzahlung Deines Gehalts. Das geht entweder extern bei einem zertifizierten Bildungsträger oder intern bei Deinem Arbeitgeber (nur für Berufsabschlüsse).
Die Agentur für Arbeit übernimmt die vollen Weiterbildungskosten und erstattet Deinem Arbeitgeber bis zu 100 % der Gehaltskosten.
Du hast bereits einen Berufsabschluss?
Auch hier können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100 % der Weiterbildungskosten übernommen und bis zu 75 % der Gehaltskosten an Deinen Arbeitgeber erstattet werden.
Deine Vorteile:
Übernahme zusätzlicher Kosten wie Fahrtkosten, Unterbringung oder Kinderbetreuung.
Weiterbildungsprämie: 1.000 € für bestandene Zwischenprüfung, 1.500 € für bestandene Abschlussprüfung.
Du sicherst Dir neue berufliche Perspektiven – für den Arbeitsmarkt von morgen.
Jetzt ist die richtige Zeit für Deine Weiterbildung!
👉 Schau Dir auch den Filmbeitrag der Bundesagentur für Arbeit zum Thema Qualifizierungschancengesetz an:
Wandel der Arbeitswelt – YouTube
Gefördert wird die Bildungsprämie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union und dem Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Die Bildungsprämie wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dafür eingeführt, dass mehr Menschen ihre Chancen im Beruf durch Weiterbildung verbessern können – vor allem diejenigen, die aufgrund von nicht vorhandenen Mittel bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht selbst tragen konnten.
Als Zuschuss für eine berufliche Weiterbildungen können Erwerbstätige einen Prämiengutschein in Höhe von maximal 500 €, bzw. maximal 50% der Lehrgangs-/Prüfungsgebühren (wenn diese Summe 500€ nicht übersteigt), erhalten. Mindestens die gleiche Summe muss selbst erbracht werden.
Bei der ACADEMY Fahrschule SGH sind folgende Weiterbildungsmaßnahmen förderfähig:
- Gabelstaplerschein
- Perfektionstraining
- Ladungssicherung
- ADR-Schulung, Basiskurs und Aufbaukurs Tank
- Grundqualifikation (BKrFQG)
- Beschleunigte Grundqualifikation (BKrFQG)
- BKF Weiterbildung „Module“
Wer bekommt einen Prämiengutschein?
- Personen die im Durchschnitt mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind – das gilt auch für Selbständige.
- Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit
- Personen, deren zu versteuerndes Einkommen jährlich maximal 20.000 Euro beträgt – bei gemeinsam Veranlagten (z. B. Ehepartnern) bis zu 40.000 Euro. Kinderfreibeträge werden bei der Berechnung berücksichtigt – Infos siehe Einkommensteuerbescheid
- Personen mit Deutscher Staatsangehörigkeit oder einer gültigen Arbeitserlaubnis für Deutschland.
Prüfen Sie HIER vorab, ob Sie einen Prämiengutschein erhalten können.
Wir sind ein zertifizierter, anerkannter Bildungsträger- mit einem eingelösten Prämiengutschein kann eine Weiterbildung bei uns absolviert werden!
Beantragung und Abrechnung eines Prämiengutscheins?
Einmal jährlich ist der Prämiengutschein schnell und unkompliziert in einem persönlichen Beratungsgespräch bei einer BERATUNGGSTELLE erhältlich. Wenn Sie den Prämiengutschein beim Bildungsträger, z. B. der ACADEMY Fahrschule SGH abgeben, wird Ihre Rechnung reduziert um den Betrag der Bildungsprämie.
Weiterbildungen können nur gefördert werden, wenn der Antrag VORHER bei uns eingegangen ist!
Für das Beratungsgespräch benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültiger Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) und ggfs. eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- aktueller Einkommensteuerbescheid (aus dem Vor- oder Vorvorjahr).
- Ersatzweise ist eine Lohnbescheinigung des Arbeitgebers ausreichend.
BAG Förderung
Als Unternehmen können Sie entsprechende Anträge auf Zuschüsse beantragen, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind:
- Sie betreiben Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder
- sind Eigentümer und Halter mindestens eines in Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 7,5 t zGG)
Förderprogramm „De-minimis“ – JETZT rechtzeitig Antrag stellen!
Förderungen können von 08. Januar 2018 bis 01. Oktober 2018 beantragt werden.
Mit der Einführung der Lkw-Maut wurde die Vereinbarung getroffen, das Güterkraftverkehrsgewerbe in Deutschland zur Angleichung an die Wettbewerbsbedingungen in Europa durch Mautharmonisierungsmaßnahmen zu entlasten.
Innerhalb des Förderprogramms „Aus- und Weiterbildung“ können zuwendungsberechtigte Unternehmen auch im Jahr 2018 Zuschüsse zu den Kosten erhalten. Dies gilt für folgende Maßnahmen:
- betriebliche Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in
- Weiterbildungsmaßnahmen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.
Bei uns werden folgende Weiterbildungsmaßnahmen gefördert:
Folgende Unternehmen sind Förderberechtigt:
- Unternehmen, die Güterkraftverkehr gemäß §1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben oder
- Unternehmen, die Eigentümer und Halter mindestens eines in Deutschland zugelassenen und ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmten schweren Nutzfahrzeuges (ab 7,5 t zGG) sind
Höhe der Förderung 2017:
Höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können gefördert werden.
Aus dem Fördersatz von bis zu 2.000 Euro, multipliziert mit der Anzahl der berücksichtigungsfähigen, auf das Unternehmen als Eigentümer oder Halter verkehrsrechtlich zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge, ergibt sich der Höchstbetrag.
Höchstens sind jedoch 33.000 Euro als Förderung möglich.
Weitere Infos unter: bag.bund.de
Unser Tipp
Mit dem Programm WeGebAU der Agentur für Arbeit können Mitarbeiter von Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten (Vollzeit = 1 Person, Teilzeit = 1/2 Person, 450€-Kraft = 1/4 Person)eine 100%-ige Förderung für den Erwerb des LKW-Führerscheins Klasse C/CE mit Zusatzqualifikation erhalten.
Auch landwirtschaftliche Betriebe mit Mitarbeitern (oder Mifas – mitarbeitenden Familienmitgliedern) können von diesem Programm profitieren.
Voraussetzungen:
- Besitz des Führerscheins Klasse B (alt 3)
- Sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (keine 450€-Basis)
- Die Notwendigkeit des Führerscheins muss begründet werden
Der Führerschein ist bei der ACADEMY Fahrschule SGH förderfähig, wir sind zertifiziert nach AZAV.
Weitere Infos erhalten Sie bei uns:
Tel.: 07131 – 591 0030

